Ortsgemeinde Reichweiler
 

Sitzungsprotokoll OG Reichweiler von 5.9.2019

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reichweiler hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Ortsbürgermeister Karsten Becker belehrte die Ratsmitglieder Anja Scheer, Bruno Josef Herrmanny und André Schaub über deren Rechte und Pflichten als Ratsmitglieder gemäß § 20 (Schweigepflicht), § 21 (Treuepflicht), § 22 (Ausschließungsgründe), § 30 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) der Gemeindeordnung (Gem0). Nach der Belehrung erfolgte die Verpflichtung der genannten Ratsmitglieder per Handschlag durch Ortsbürgermeister Karsten Becker.

Einwohnerfragestunde

Da weder Fragen eingereicht, noch von den anwesenden Zuhörern Fragen gestellt wurden, entfiel die weitere Behandlung dieses Tagesordnungspunktes.

Erlass einer Geschäftsordnung für den am 26. Mai 2019 neu gewählten Ortsgemeinderat

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, sich als Geschäftsordnung für die Dauer seiner Wahlzeit (bis voraussichtlich 30. Juni 2024) die Mustergeschäftsordnungsamt der Musterformulierung zur Ergänzung elektronischer Kommunikation- zu geben. Die Mustergeschäftsordnung entspricht der Anlage der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Gemeindeordnung (Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte vom 21. November 1994) in der derzeit geltenden Fassung.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung aufgrund § 24 Gem0 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Hauptstraße“; hier: Vergabe der Planungsleistungen

Die Ortsgemeinde Reichweiler beabsichtigt im Bereich „Hauptstraße“ eine Satzung aufgrund § 24 Gem0 in Verbindung mit § 34_ Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde am 18.10.2018 gefasst. Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, das Büro ISA aus Heltersberg mit den Leistungen für die Erarbeitung der Satzung zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung der Satzung (zeichnerische und textliche Festsetzungen) betragen 1.062,08 Euro.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB; Errichtung einer Übergabestation (Fertigteilstation), Flur 1, Flurstück-Nr. 2/5

Der Ortsgemeinderat Reichweiler ist mit der Erteilung des Einvernehmens einverstanden und stimmte der diesbezüglich getroffenen Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten einstimmig zu.

Vertragsangelegenheiten Rahmenvertrag Licht & Service

Der Tagesordnungspunkt wurde durch einstimmigen Beschluss auf eine der nächsten Ortsgemeinderatsitzungen verschoben. In der Zwischenzeit sollen weitere Informationen hinsichtlich Kosten und einer möglichen Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED eingeholt werden.

Friedhofsangelegenheiten; hier: Auftragsvergabe

Die Hebung der Waschbetonplatten auf dem Friedhof ist wegen der mangelnden Gewährleistung nicht in Eigenleistung von der Ortsgemeinde durchführbar. Aus diesem Grund hat Ortsbürgermeister Karsten Becker entsprechende Angebote zur Durchführung der notwendigen Arbeiten eingeholt. Der Ortsgemeinderat beschloss mehrheitlich, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Der Auftrag wurde deshalb an die Firma Dietmar Sander aus Rutsweiler am Glan erteilt. Die Angebotssumme beträgt 1.767,15 € und beinhaltet auch das notwendige Füllmaterial.

Beratung über Sicherungsmaßnahmen an den Kinderspielplätzen

Der Ortsgemeinderat Reichweiler beschloss einstimmig, das Rohr am Spielplatz im “Würzerweg“ in Eigenleistung beidseitig mit Kunststoffpaneelen zu verkleiden. Das Material soll bei der Firma Recpro aus Großefehn zum Preis von 482,84 € bestellt werden.