Ortsgemeinde Reichweiler
 

Sitzungsprotokoll OG Reichweiler von 2.9.2021

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reichweiler hat in seiner Sitzung am 02.09.2021 unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Übergang Würzerweg/Würrerbach; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, die Maßnahme zur Sanierung des Brückenbauwerks am Auslauf und der Errichtung eines Geländers zeitnah umzusetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme noch in diesem Jahr auszuschreiben.

Beseitigung von Schäden an Straßen und Gehwegen in der Gemeinde; Vorberatung

Die Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Straßen und Gehwegen werden in das nächste Jahr verschoben. Hierzu sollen entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan eingestellt werden. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Würzerweg; Vorberatung

Der Ortsgemeinderat Reichweiler beschloss einstimmig, auf der Fahrbahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufzumalen. Des Weiteren soll im Wochenblatt auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nochmals eindringlich hingewiesen werden. Zeitgleich soll geprüft werden, ob ein Verkehrsberuhigung durch Schwellen oder Poller/Pflanzkübel verkehrsrechtlich überhaupt umgesetzt werden kann.

Auftragsvergaben - gemeindliche Liegenschaft: Schulstraße 7

Der Ortsgemeinderat Reichweiler beschloss einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, den Mietvertrag für Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler, über eine Laufzeit von 5 Jahren mit der Firma MNF intelligentes Messen Saar Pfalz abzuschließen. Die Kosten belaufen sich auf 237,41 Euro (zzgl. MwSt.). Zudem wurde der Auftrag zur Erstellung der Heizkostenabrechnung an die Firma MNF intelligentes Messen Saar Pfalz, zum Angebotspreis von 156,30 Euro jährlich (zzgl. MwSt.), vergeben.

Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat Reichweiler beschloss einstimmig, bei drei Stimmenthaltungen, den Verkauf eines Grundstücks. Die Beschlussfassung über den Rückkauf eines Grundstücks wurde vertagt.



Die Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse beschränkt sich auf den sachlichen Inhalt und hat lediglich informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind einzig die ausgefertigten Niederschriften.